JA zum Bebauungsplan Esslinger- und Heidenheimer Straße in Grünwettersbach

Die zukünftige Ortsentwicklung ist eines der Schwerpunktthemen unserer CDU/FW-Ortschaftsratsfraktion.

Leider kann der Bedarf an bezahlbarem Wohnraum für Familien bei uns seit mehreren Jahren nicht mehr gedeckt werden. Auch fehlt Wohnraum für die Jugend, die in Grünwettersbach oder den anderen Höhenstadtteilen aufgewachsen ist. Unser Ort Grünwettersbach hat letztmalig vor 30 Jahren einen entsprechenden Zuwachs gehabt. Aus diesem Grunde können wir uns dem Wohnungsbau nicht verschließen, da dringend weitere Wohnungen gebraucht werden.

Deshalb haben wir bereits mit dem Sanierungsgebiet Grünwettersbach ein wichtiges Instrument zur Innenentwicklung genutzt und setzen uns dauerhaft bei Einzelmaßnahmen für eine weitere angemessene Innenentwicklung ein. Gleichermaßen ist es unsere Aufgabe, neue, dringend benötigte Flächen für den Wohnungsbau zu schaffen und dabei unsere, der Landwirtschaft und Erholung dienenden Wiesen und Äcker zu schonen und der Natur den Vorrang einzuräumen. Deshalb sind bei den Themen Bestandssanierung, Nachverdichtung und Neubaugebiete Kompromisse zu finden und die verschiedenen Interessen bestmöglich in Ausgleich zu bringen. Dies haben wir im Bereich der Esslinger- und Heidenheimer Straße als gute Lösung erachtet.

Aus den vorgenannten Gründen haben wir uns für die Bebauung bereits bestehender, bisher einseitig bebauter Straßen ausgesprochen. Hierdurch wollen wir bestehende Strukturen nutzen.

Wir akzeptieren jedoch nur Planungen, die auf unsere dörfliche Struktur und die verkehrliche Infrastruktur zugeschnitten sind. Dies haben wir gegenüber der Verwaltung bereits mehrfach zum Ausdruck gebracht.

Nach zahlreichen Vorbesprechungen im Ortschaftsrat haben wir uns intensiv mit dem Bebauungsplan für das Grünwettersbacher Neubaugebiet befasst. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird der überarbeitete Bebauungsplan demnächst öffentlich ausgelegt. Die Bevölkerung ist dann nochmals zur Beteiligung aufgerufen.

Die CDU/FW-Ortschaftsratsfraktion Wettersbach unterstützt geschlossen den jetzt überarbeiteten Vorschlag des Bebauungsplanes, zur Verwirklichung von neuem Wohnraum in Grünwettersbach.


Bürgerbeteiligung vom 12. Mai bis 02. Juni 2021:

Bebauungsplan „Östlich Esslinger Straße zwischen Heidenheimer und Ludwigsburger Straße und Teilbereich Heidenheimer Straße“ wird erstellt.

Einladung zur Bürgerbeteiligung zum Bebauungsplan Esslinger- und Heidenheimer Straße in Grünwettersbach


Links zur Bürgerbeteiligung und zur Video-Präsentation:

https://www.karlsruhe.de/b3/bauen/bebauungsplanung/plaene/esslinger_strasse.de

Video-Präsen­ta­tion Rahmenplan und Be­bau­ungs­plan­vor­ent­wurf https://youtu.be/JiyMjkw1Kx0

 

Vom 20. November - 4. Dezember 2020 hatten Bürgerinnen und Bürger die Möglich­keit, Fragen zu stellen sowie Anregungen oder Hinweise zur Über­ar­bei­tung des Entwurfes einzu­brin­gen.

Zusammenfassung und Beantwortung der Fragen (Q&A) (PDF, 353 KB)

In diesem Dokument sind die Ergebnisse der Online-Betei­li­gung ­zu­sam­men­ge­fasst. Fragen werden thematisch gebündelt beant­wor­tet.


Vom 20. November bis 04. Dezember 2020 haben alle Bürger im Rahmen der Bürgerbeteiligung die Möglichkeit, Fragen zu stellen sowie Anregungen oder Hinweise zur Überarbeitung des Siegerentwurfes des Wettbewerbs "Planungs­kon­kur­renz Esslinger und Hei­den­hei­mer Straße, Grünwet­ters­bach" einzubringen. Diese werden anschließend dem Planungsbüro zur Verfügung gestellt und soweit möglich in der weiteren Rahmenplanung berücksichtigt.

Zum Portal "Bürgerbeteiligung" der Stadt Karlsruhe kommen Sie über diesen Link.

Siegerentwurf des Wettbewerbs "Planungs­kon­kur­renz Esslinger und Hei­den­hei­mer Straße, Grünwet­ters­bach" (Foto: Stadt Karlsruhe)

Der Siegerentwurf "7 Höfe" des Wettbewerbs "Planungs­kon­kur­renz Esslinger und Hei­den­hei­mer Straße, Grünwet­ters­bach" . Die Ergebnisse der Jurysitzung vom 31. Juli 2020 finden Sie hier. (Foto: Stadt Karlsruhe)


Unsere Stellungnahme

Im Rahmen dieser Bürgerbeteiligung nehmen auch wir als CDU/FW-Ortschaftsratsfraktion Wettersbach zur Erstellung des Bebaungsplans ausführlich Stellung. Hierzu haben wir mit Schreiben an das Stadtplanungsamt Karlsruhe unsere Vorschläge und Bedenken am 20.11.2020 eingereicht.

Hier der Text unseres offenen Briefes an das Stadtplanungsamt Karlsruhe:

Erstellung Bebauungsplan „Östliche Esslinger Straße / Heidenheimer Straße“
Eingabe der CDU/FW- Fraktion Wettersbach im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung

Sehr geehrte Damen und Herren des Stadtplanungsamtes,

die zukünftige Ortsentwicklung ist eines der Schwerpunktthemen unserer CDU/FW-Ortschaftsratsfraktion. Unsere Bergdörfer sind eine bevorzugte und gefragte Wohnlage: stadtnah gelegen überzeugen sie durch dörflichen Charme, eine insgesamt gute Infrastruktur und ein gesundes Vereinsleben. Dies überzeugt. Viele junge Menschen würden sehr gerne im Ort bleiben und eine Familie gründen. Auch suchen gleichermaßen Familien nach einem bezahlbaren Eigenheim bei uns in den Bergdörfern. Zudem führen geänderte Familien- und Lebensmodelle zu einer verstärkten Nachfrage nach Wohnraum. Dies hat in Kombination mit der Wirtschafts- und Finanzsituation zu steigenden Immobilienpreisen und Mieten geführt. Die Stadtverwaltung hat uns mehrfach bestätigt, dass der Bedarf an bezahlbarem Wohnraum für Familien bei uns nicht mehr gedeckt werden kann - bezahlbarer Wohnraum fehlt. Grünwettersbach ist letztmalig vor über 30 Jahren gewachsen. Laut statistischem Jahrbuch der Stadt Karlsruhe fehlen uns junge Familien. Wir können uns daher dem Wohnungsbau nicht verschließen, da dringend weitere Wohnungen gebraucht werden.

Bebauungsplan „Östliche Esslinger Straße / Heidenheimer Straße“ (Quelle Stadt Karlsruhe)Deshalb haben wir bereits mit dem Sanierungsgebiet ein wichtiges Instrument zur Innenentwicklung genutzt und setzen uns dauerhaft bei Einzelmaßnahmen für eine weitere angemessene Innenentwicklung ein. Gleichermaßen ist es unsere Aufgabe, neue, dringend benötigte Flächen für den Wohnungsbau zu schaffen und dabei unsere, der Landwirtschaft und Erholung dienenden Wiesen und Äcker zu schonen und der Natur den Vorrang einzuräumen. Deshalb sind bei den Themen Bestandssanierung, Nachverdichtung und Neubaugebiete Kompromisse zu finden und die verschiedenen Interessen bestmöglich in Ausgleich zu bringen. Aus diesen Gründen haben wir uns für die Bebauung bereits bestehender, bisher einseitig bebauter Straßen ausgesprochen. So müssen keine neuen Straßen gebaut werden. Wir akzeptieren jedoch nur Planungen, die auf unsere dörfliche Struktur und die verkehrliche Infrastruktur zugeschnitten sind.

Daher haben wir gemeinsam mit allen anderen Fraktionen des Ortschaftsrates, einstimmig den Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes Östliche Esslinger Straße und Heidenheimer Straße gefasst und somit den Aufstellungsbeschluss „Esslinger Straße“ des gemeinderätlichen Planungsausschusses und des Ortschaftsrates Wettersbach vom Mai 2001 bestätigt.

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung geben wir als CDU/Freie Wähler-Ortschaftsratsfraktion zu der geplanten Bebauung Heidenheimer-/Esslinger Straße folgende Punkte ein, die im Rahmen der Bauleitplanung und späteren Bebauung berücksichtigt werden sollen.

  1. Die geplante Bebauung muss sich in die dörflichen Strukturen von Grünwettersbach einfügen.
    a) Anzahl der Wohneinheiten
    Im Flächennutzungsplan (Vorentwurf 2030) sind die gegenständlichen Flächen dem Siedlungstyp C zugeordnet. Die Bebauung sollte mit der minimalen Anzahl an möglichen Wohneinheiten geplant werden.
    Begründet wird dies mit den nachfolgenden Punkten:

    b) Enge Zufahrtsstraßen und erhöhter Parkdruck.
    Maßgeblich ist vor allem die vorhandene Infrastruktur. Die Sicherstellung der Leichtigkeit des Verkehrs, die Parksituation und die räumliche Enge der vorhandenen Zufahrtsstraßen (Nadelöhre) ist maßgeblich zu berücksichtigen. Hier müssen realistische Betrachtungen durch ein Verkehrsgutachten und Simulationen stattfinden. Der ÖPNV (Bus) ist zwar in räumlicher Nähe, wird aber nicht zu einer erheblichen Entlastung führen.

    Dies bedeutet, dass nicht wie bisher mit 1,5 Stellplätze je Wohneinheit zu rechnen ist, sondern mit zwei Parkplätzen pro Wohneinheit. Im Verkehrsgutachten sollte auch mindestens mit der Anzahl zwei ohne Berücksichtigung des Nahverkehrs gearbeitet werden als anzunehmende Spitze.

    Neben den Wohneinheiten soll eine Kindertagesstätte entstehen, die ebenfalls zum Verkehrsaufkommen, insbesondere zu den Bring- und Holzeiten, führt.

    Weiterhin ist die Nähe zu den Sportstätten von zwei Sportvereinen zu berücksichtigen (Sportveranstaltung des ASV Tischtennis Erstligisten und Veranstaltungen des SCW). Bei Wettkämpfen oder Spielen besteht ein erhöhtes Verkehrsaufkommen und ein erhöhter Parkdruck, dem mit zusätzlichen Parkflächen entgegengekommen werden muss.
    So sollten z.B. die Parkplätze nicht parallel zum vorhandenen Straßenverlauf, sondern vielmehr quer dazu geplant werden, umso eine höhere Anzahl an Stellplätzen zu erhalten. In diesem Zusammenhang kann bereits betrachtet werden, welche Situation entsteht, wenn Heimspiele des Tischtenniserstligisten stattfinden.

    Weiterhin ist der Verkehr aufgrund der in der Nähe befindlichen Schule und Kindertagesstätte zu berücksichtigen. Insbesondere muss für die Schulkinder ein sicherer Weg gegeben sein sowie für die Kindergartenkinder ein sicherer Bring- und Holdienst.

    Es ist zu bedenken, dass der Schulbus die Straßen nutzt. Auch ist bei der Parkplatzsituation die als Festplatz genutzte Wiesenfläche zu bedenken.

    c) Topographische Lage
    Zu berücksichtigen ist die aufgrund der topographischen Lage gegebene Situation bezüglich des Oberflächenwassers.
    Hier sollte ausreichend Freiraum für optisch ansprechende Retentionsflächen und Regenrückhaltemöglichkeiten eingeplant werden.

    d) Ausreichend Freiraum und niedrige Höhen
    Damit sich die zukünftige Bebauung in das Ortsbild einfügt, soll ausreichend Freiraum zwischen der Bebauung bestehen bleiben, um einer natürlichen Lockerheit Raum zu geben. Unterstützt wird dies durch eine geringere Kubatur und Höhe der Baukörper.

    Dem vorhandenen Gefälle soll durch eine unterschiedliche Höhenstruktur der Gebäude Rechnung getragen werden.
    Bei Festlegung der Dachform und der Materialwahl sind die Bestandsbebauung zu berücksichtigen sowie die hervorgehobene Lage das Plangebiet (Draufblick) und insbesondere die Sonneneinstrahlung zu beachten. In diesem Zusammenhang wird der Hinweis gegeben, dass bisher im Gebiet Wettersbach kaum Flachdächer vorhanden sind. Da die Vorgabe besteht, dass die Bebauung sich in die Örtliche Bebauung integrieren soll ist hierauf entsprechend zu achten.

  2. Grüner Ort
    Wie schon der Name Grünwettersbach sagt, ist unser Ortsteil durch seine Vegetation besonders geprägt. Diese hohen Ansprüche sollten auch bei der jetzigen Planung Berücksichtigung finden. Wir fordern daher, dass die entsprechenden Ausgleichsflächen vor Ort gelegen sind und für eine hochwertige Bepflanzung genutzt werden. Die gesamte Bebauung muss beiderseits durch entsprechende Begrünung abgerundet werden. Zur Ortsseite hin sollten dies durch niedrige bis mittelhohe blühende und insektenfreundliche Bepflanzungen umgesetzt werden.
    Zur nördlichen Seite sollte es sich um eine höhere Bepflanzung mit Bäumen handeln. Diese bieten zum einen einen natürlichen Lärmschutz und führen gleichzeitig zu einer Auflockerung der Frontansicht. Wir sprechen uns dafür aus, dass dies durch eine entsprechende Festsetzung im Bebauungsplan gesichert wird.

  3. Leuchtmittel
    Bei der Wahl der Leuchtmittel im öffentlichen Straßenraum sollen ausschließlich insektenfreundliche Leuchtmittel Verwendung finden.

  4. Nähe zum Friedhof
    Bei den Planungen muss auch die Nähe zum örtlichen Friedhof Berücksichtigung finden. Es muss sichergestellt sein, dass die Hinterbliebenen Raum und Ruhe für die Trauer haben. Dies kann bei der Positionierung und der Höhe der angrenzenden Gebäude sowie der Bepflanzung Berücksichtigung finden.

  5. Lärmschutz
    Ein Lärmschutzgutachten ist einzuholen.
    Die räumliche Nähe zur Autobahn muss Berücksichtigung finden. Bei bestimmten Windrichtungen hört man die Immissionen verstärkt. Dem sollte durch aktive und passive Lärmschutzmaßnahmen begegnet werden. Auch die Positionierung der Gebäude ist hier zu bedenken.

Zum weiteren Verfahren nehmen wir wie folgt Stellung:

  • Die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung müssen im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung vorgestellt werden. Dabei soll auf alle Eingaben eingegangen werden.
  • Wir fordern die Klarstellung und Kommunikation an die Bevölkerung, dass vorliegend auch im beschleunigten Verfahren alle Prüfungen des normalen Planverfahrens durchgeführt werden.
  • Nach dem Gesetz würde die Pflicht zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit entfallen. Vorliegend wird diese jedoch mehrmals beteiligt und der Bevölkerung Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
  • Nach dem Gesetz würde die Pflicht zur förmlichen Umweltprüfung (Umweltbericht) entfallen. Dennoch werden sämtliche betroffene Schutzgüter betrachtet und die notwendigen Gutachten allesamt erstellt.
  • Nach dem Gesetz würde die Pflicht zum Ausgleich von Eingriffen in die Natur und Landschaft entfallen. Vorliegend werden jedoch alle Eingriffe betrachtet und für eine bestmögliche Ausgleich im Plangebiet gesorgt.

Die Beleuchtung dieser Punkte ist für uns von Wichtigkeit und sollen in den Planungen berücksichtigt werden.

Mit freundlichen Grüßen
CDU/FW- Ortschaftsratsfraktion Wettersbach

Roland Jourdan, Fraktionsvorsitzender

Paul Wirtz, Stellv. Fraktionsvorsitzender


Unsere Brief an das Stadtplanungsamt als pdf.-Datei

Wir würden uns freuen, wenn auch Sie weitere Anregungen in das Verfahren einbringen, um die bestmögliche Planung für unseren Ort zu erzielen.

Zum Portal "Bürgerbeteiligung" der Stadt Karlsruhe.

Bebauungsplan „Östliche Esslinger Straße / Heidenheimer Straße“ (Quelle Stadt Karlsruhe)