Ehemalige Wertstoffstation Grünwettersbach

Sitzung des Ortschaftsrates Wettersbach am 09.12.2025
Stellungnahme zum Interfraktioneller Antrag Vorlage Nr.: 2025/1042, Lebensmittelmarkt in Grünwettersbach, vorhabenbezogener Bebauungsplan „Wiesenstraße 40".
Die Verwaltung nimmt zu den Fragen des interfraktionellen Antrags wie folgt Stellung: (Die Antworten haben wir in ROT den den FRagen hinzugefügt)
Vertreter der Fachämter waren nicht anwesend. 
Siehe auch: https://sitzungskalender.karlsruhe.de/db/ratsinformation/termin-10220 

Interfraktioneller Antrag im Ortschaftsrat Wettersbach
Betreff: 
Lebensmittelmarkt in Grünwettersbach, vorhabenbezogener Bebauungsplan „Wiesenstraße 40“

Sehr geehrte Frau Tron, 
die Fraktionen im Ortschaftsrat Wettersbach beantragen einen ausführlichen Sachstandsbericht zum aktuellen Stand der Planungen für den Lebensmittelmarkt in Grünwettersbach sowie die Beantwortung nachstehender Fragen.

Es wäre wünschenswert, wenn Vertreterinnen oder Vertreter der zuständigen Fachämter zur Erläuterung der Fragestellungen und Antworten an der Ortschaftsratssitzung teilnehmen.  

Begründung 

Seit über 24 Jahren befasst sich der Ortschaftsrat Wettersbach mit dem Thema Verbesserung der Nahversorgung. Bereits am 19. September 2006 wurde vom Ortschaftsrat Wettersbach der erste Beschluss gefasst, neben dem Gelände der ehemaligen Wertstoffstation Planungen für die Sicherung der Nahversorgung einzuleiten. Nach dem Ankauf der benötigten Grundstücke und der Ausschreibung für einen Lebensmittelvollsortimenter beschlossen der Gemeinderat sowie der Ortschaftsrat Wettersbach am 04.12.2018, die Firma Edeka als Erstplatzierten zu beauftragen. 

Am 09.02.2021 wurde dem Ortschaftsrat der Siegerentwurf für das Nahversorgungszentrum vorgestellt, und der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Wiesenstraße 40“ wurde eingeleitet. Im Juli 2023 erfolgte die Verlegung der Wertstoffstation in das Gewerbegebiet Winterrot, um die erforderlichen Flächen bereitzustellen. 

Seither wird von den zuständigen Ämtern und dem zukünftigen Betreiber weiter geplant – jedoch ohne erkennbare Fortschritte. Die Fraktionen sehen die Umsetzung inzwischen als gefährdet an und fordern eine zügige Klärung der offenen Punkte, damit der Betreiber mit dem Bau beginnen kann. Die Einwohnerinnen und Einwohner von Grünwettersbach und den übrigen Karlsruher Bergdörfern benötigen dringend eine verlässliche wohnortnahe Nahversorgung

Der Sachstandsbericht soll insbesondere folgende Fragen klären:

  1. Wie lange behalten die Naturschutzgutachten im FFH-Gebiet noch ihre Gültigkeit?

    Die Gültigkeitsdauer von Naturschutz-Gutachten ist nicht gesetzlich festgelegt. Eine Gültigkeit von 5 Jahren gilt jedoch als gängige Praxis. Die Gültigkeit hängt jedoch stark vom konkreten Einzelfall ab, wie zum Beispiel dem Zustand der Umwelt oder der sich ändernden rechtlichen Situation. Die spezielle artenschutzrechtliche Untersuchung (saP) wurde 2020 zuletzt aktualisiert. Die FFH-Verträglichkeitsprüfung ist von 2022.

  2. Was geschieht nach Ablauf der Gutachten, und welcher Zeitrahmen ist für eine eventuelle Erneuerung erforderlich?

    Nach Ablauf der Gültigkeit müssen die Gutachten aktualisiert werden. Im Falle der saP muss dazu im Zeitraum Februar bis September eine erneute artenschutzrechtliche Erhebung von Brutvögeln, Fledermäusen, Schmetterlingen, Käfern und Reptilien durchgeführt werden. Diese Kartierungen haben einen geringen Umfang und dienen der Aktualisierung der vorhandenen Erfassungen. Es muss nicht komplett neu erfasst werden.
    Die FFH-Verträglichkeitsprüfung wird anhand der Ergebnisse der saP aktualisiert, dies stellt keinen großen oder zeitintensiven Aufwand dar.
    Anschließend muss der Umweltbericht angepasst werden. Da bereits Ausgleichsmaßnahmen gefunden sind und sich der Eingriff voraussichtlich verringern wird, ist der Aufwand hierfür überschaubar. Für die Aktualisierung der Erfassungen und Überarbeitungen ist circa 1 Jahr einzuplanen.

  3. Welche Verträge wurden bislang mit dem zukünftigen Betreiber geschlossen?

    Mit dem zukünftigen Betreiber wurden von der Stadt noch keine Verträge geschlossen.

  4. Worin bestehen die technischen Planungsprobleme, die den Bebauungsplan und den Baubeginn verzögern?

    Der Vorhabenträger vertritt die Auffassung, dass es zur Erstellung des Gebäudes, gemäß den Ausschreibungskriterien der Stadt, einer Rückverankerung sowie der Erschließung einzelner Teilflächen der Nachbargrundstücke bedarf. Aktuell gibt es noch kein Einvernehmen zwischen Vorhabenträger und Stadt zur Frage der technischen Realisierbarkeit. Nach den vorliegenden Erkenntnissen ist eine Realisierung des Vorhabens unter den von der Stadt vorgegebenen Parametern zwar aufwändig, aber grundsätzlich möglich und technisch umsetzbar.

  5. Konnte die Planung der landwirtschaftlichen Zufahrtswege zu den angrenzenden Wiesengrundstücke positiv geklärt werden?

    Die Wegeführung zur Erschließung der angrenzenden Grundstücke ist noch nicht final geklärt.

  6. Welche Änderungsvorschläge wurden von der Firma Edeka eingebracht und wie hat die Stadtverwaltung hierüber entschieden?

    Im August 2024 reichte der Vorhabenträger neue Planungsunterlagen ein, welche der bisherigen Planung und dem im Verhandlungswettbewerb eingereichten Exposé nicht entsprechen. Es liegt eine Abweichung bezüglich der Lage und Kubatur sowie der Geschossigkeit im Vergleich zur ursprünglichen Planung vor. Insbesondere soll anstelle des eingeschossigen Gebäudes, das sich in den Hang einfügen sollte, ein zweigeschossiges Gebäude errichtet werden, welches an die Wiesenstraße vorrücken soll.
    Aus Gründen der Gleichbehandlung, des Willkürverbotes und des Transparenzgebotes ist aber eine Abweichung von den im Ausschreibungs- und Wettbewerbsverfahren zwingend festgelegten Kriterien ohne Aufhebung der alten Ausschreibung und erneuten Ausschreibung nicht zulässig.

  7. Inwieweit wurde in der jetzigen Planungsphase die Möglichkeit geprüft, durch ein zweigeschossiges Gebäude mit gewerblicher Nutzung im Obergeschoss die Baukosten je m³ umbauten Raum zu senken?

    Siehe hierzu die Antwort auf Frage 6.

  8. Wie äußert sich die Firma Edeka zum derzeitigen Planungsstand?

    Es wird eine zweigeschossige Bebauung favorisiert. Siehe hierzu die Antwort auf Frage 6.

  9. Wie ist der aktuelle Stand des vorhabenbezogenen Bebauungsplans? Welche Möglichkeiten hat die Stadtverwaltung, das Verfahren zu beschleunigen oder positiv zu beeinflussen, um einen zeitnahen Baubeginn herbeizuführen?

    Der vorhabenbezogene Bebauungsplan ist vom Vorhabenträger mit der Kommune abzustimmen. Es sind wie dargestellt noch offene Punkte zu klären.

  10. Wann ist mit einem Baubeginn zu rechnen?

    Es kann derzeit nicht abgeschätzt werden, wann mit einem Baubeginn zu rechnen ist.

  11. Wie wird verfahren, falls der jetzige Bewerber (Edeka), als Erstplatzierter der Ausschreibung abspringt?
  12. Gibt es Ersatzbewerber die gegebenenfalls kurzfristig einspringen könnten?
  13. Müsste in diesem Fall ein neues Wettbewerbsverfahren ausgeschrieben werden?
    Mit welcher Zeitschiene wäre dann zu gerechnet?

    Antworten zu den Fragen (11) bis (13):
    Nur zwei der Bewerber haben die Grundvoraussetzungen (u. a. Vollsortimenter, eingeschossige Bauweise) erfüllt. Mit dem Erstplatzierten wurde sodann in die Verhandlungen eingestiegen.
    Sofern der Erstplatzierte abspringt, können aus verfahrensrechtlichen Gründen keine Verhandlungen mit dem Zweitplatzierten mehr aufgenommen werden.
    Die Stadt müsste ein neues Wettbewerbsverfahren einleiten. Zu einer Zeitschiene können derzeit keine Angaben gemacht werden.

Aus Sicht aller Ortschaftsratsfraktionen besteht dringender Handlungsbedarf, um das Verfahren zur Realisierung des Lebensmittelmarktes zeitnah und zielgerichtet zum Abschluss zu bringen. Die fortdauernden Verzögerungen gefährden nicht nur die Umsetzung des Projekts, sondern auch die langfristige Sicherstellung der wohnortnahen Versorgung in den Bergdörfern.

Sollte sich abzeichnen, dass der derzeitige Projektverlauf keine Realisierung auf der geplanten Fläche zulässt, sind die Fraktionen der Meinung, dass unverzüglich eine alternative Vorgehensweise (Plan B) geprüft werden muss. Ziel muss es sein, in den Karlsruher Höhenstadtteilen dauerhaft ein Nahversorgungszentrum zu sichern.

Dass es auch bei der Bevölkerung berechtigterweise Unmut und Unverständnis über die jahrzehntelange Entwicklungs- und Planungsphase gibt, zeigt auch die folgende Auflistung (Anlage 1) der Sitzungen von Ortschaftsrat und Gemeinderat der letzten 24 Jahre zum Thema Nahversorgung in Wettersbach.

Mit freundlichen Grüßen 

gez. Roland Jourdan, CDU/FW-Fraktionsvorsitzender 
gez. Ursula Seliger, BFW-Fraktionsvorsitzende 
gez. Gundula Lüchtrath-Klöckner, Bündnis 90/Die Grünen-Fraktionsvorsitzende 
gez. Peter Fehst, SPD/FDP-Fraktionsvorsitzender 

Anlage 1:

Seit über 24 Jahren beschäftigt sich der Ortschaftrat Wettersbach und die Stadtverwaltung Karlsruhe mit der Sicherung der Nahversorgung in Wettersbach.

Hier der Zeitablauf der betreffenden Sitzungen des Ortschaftsrates Wettersbach:

  • 1997 – Der SPAR-Piston Lebensmittelmarkt, Am Wetterbach 38 wird geschlossen.
  • OR Wettersbach 10.07.2001
    • Vorstellung der Analyse „Lebensmittelversorgung in Wettersbach“ durch die Firma
      S+B Projekt GmbH im Ortschaftsrat Wettersbach.
  • OR Wettersbach 06.11.2001 und 04.12.2001
    • Entwicklung der Versorgungslage in Grünwettersbach und Palmbach.
    • Der REWE-Markt in Grünwettersbach schließt zu Jahresende.
    • Bericht aus dem Wirtschaftsförderungsausschuss.
  • OR Wettersbach 08.10.2002
    • Der OR berät über Möglichkeiten der Lebensmittelversorgung in Wettersbach.
      Das Stadtplanungsamt wird beauftragt Standorte zu untersuchen.
  • OR Wettersbach 20.12.2005
    • Die Wirtschaftsförderung stellt dem OR die Märkte-Richtlinien der Stadt KA vor.
  • OR Wettersbach 19. September 2006
    • Beschluss: „Der OR beauftragt das Stadtplanungsamt ein Bebauungsplanverfahren zur
      Sicherung der Nahversorgung für die Stadtteile Grünwettersbach und Palmbach südlich
      der Wertstoffstation entlang der L623 einzuleiten.“
  • OR Wettersbach 11.02.2007
    • Die Machbarkeitsstudie für die Lebensmittelversorgung in Wettersbach wird durch das Stadtplanungsamt vorgestellt.
    • Der Bereich Wertstoffstation wird von der Verwaltung kritisch gesehen, da es im
      FFH-Gebiet liegt
    • Der obere Bereich des Gebietes „Obere Kohlplatte“ in Palmbach wird von der
      Stadtverwaltung als Standort empfohlen.
  • Gemeinderat, Planungsausschuss 13.3.2007
    • Der gemeinderätliche Planungsausschuss stimmt nach einer Machbarkeitsstudie dem Standort „Obere Kohlplatte“ in Palmbach als möglichen Standort zu.
  • Wirtschaftsförderungsausschuss KA 22.03.2007
    • Der Ausschuss empfiehlt eine Versorgungseinrichtung für Lebensmittel in den
      Höhenstadtteilen.
  • OR Wettersbach 27.05.2008
    • Standortsuche für einen Lebensmittelmarkt in Grünwettersbach und Palmbach.
    • Von der Verwaltung werden vier Standorte geprüft, bewertet und vorgeschlagen.
  • Gemeinderat 15.07.2008
    • Mögliche Ansiedlung eines größeren Nahversorgungszentrums in Palmbach, Gebiet
      „Obere Kohlplatte“, (links von PI)
  • OR Wettersbach - Sommer 2008
    • Der OR spricht sich gegen die „Obere Kohlplatte“ in Palmbach und für den Standort bei der Wertstoffstation Grünwettersbach aus.
  • OR Wettersbach 09.12.2008
    • Beschluss des OR zur Erstellung eines Verträglichkeitsgutachten für den
      Lebensmittelmarktstandort Wertstoffstation Grünwettersbach.
  • OR Wettersbach 07.06.2011:
    • Die Nahversorgungsplanung Wettersbach wird vom Stadtplanungsamt vorgestellt. Es liegen sechs Planungsvorschläge für den Bereich der Wertstoffstation vor.
    • Die Umweltverträglichkeitsprüfung aus dem Jahre 2009 wurde berücksichtigt.
  • OR Wettersbach 15.11.2011 Antrag SPD
    • SPD fragt nach Versorgungskonzepten. Der aktuelle Sachstand wird beraten.
  • OR Wettersbach – CDU/FW-Antrag vom 02.07.2013
    • Konzepte für den geplanten Lebensmittelmarkt in Grünwettersbach.
  • OR Wettersbach 14.04.2015 Antrag SPD zur Nahversorgung.
    Antworten:
    • Das letzte benötigte Grundstück konnte gekauft werden.
    • Die im Jahre 2009 beauftragte FFH-Verträglichkeitsuntersuchung ist abgelaufen und muss erneuert werden.
  • OR Wettersbach 07.03.2017
    • Der Standort „Wertstoffstation Gw.“ wird für das geplante Nahversorgungszentrum wird
      Nach der Zeitschiene wird gefragt.
  • OR Wettersbach 10.10.2017 Antrag CDU/FW
    • Planung Nahversorgung und Verlegung Wertstoffstation.
  • OR Wettersbach 19.12.2017 „Weitere Vorgehensweise“
    • Betreiberverfahren kann jetzt ausgeschrieben werden.
    • Die Verlagerung Wertstoffstation ist noch nicht geklärt (Grundstückssuche).
  • OR Wettersbach 06.03.2018
    • Antrag CDU/FW: Höhere bauliche Ausnutzung Grundstück Lebensmittelmarkt,
      weiteres Stockwerk. (Ablehnung Verwaltung).
  • Stadtzeitung 22.06.2018
    • Die Ausschreibung für einen Lebensmittelmarkt wird veröffentlicht. Mögliche Bewerber können sich bis 24.08.2018 um den Bauplatz bewerben.
  • OR Wettersbach 04.12.2018
    • Der OR spricht sich für den Erstplatzierten (Edeka) der Ausschreibung aus.
  • OR Wettersbach 08.12.2020
    • Antrag CDU/FW Thema „Beschleunigung Lebensmittelmarkt“, da jetzt auch der
      Gestaltungsbeirat gehört werden soll.
  • OR Wettersbach 19.01.2021
    • Die Machbarkeitsstudie zur Verlegung der Wertstoffstation in die Rudolf-Link-Straße wird
      Zustimmung des OR.
  • OR Wettersbach 09.02.2021
    • Vorstellung Siegerentwurf Nahversorgungszentrum vom Dezember 2020.
      (Gebäude ist im Berg eingegraben und mit FFH-Wiesen begrünt).
  • OR Wettersbach 13. 04. 2021
    • Ergebnis der Mehrfachbeauftragung wird vorgestellt.
    • Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wird beschlossen.
    • Änderung FNP wird beauftragt.
  • Februar 2022 CDU-Gemeinderatsfraktion, Antwort 19.04.2022:
    • Nachfrage Sachstand bei Dezernat 6.
  • 04. bis 20.05. 2022
    • Beteiligung der Öffentlichkeit (Vorhabenbezogener Bebauungsplan).
  • OR Wettersbach 21. 06. 2022
    • Vorstellung der neuen Planung, jetzt PV auf dem Dach und Stützmauer hinter Gebäude.
    • Die benötigten Gutachten sind erstellt.
  • OR Wettersbach 13.06.2023
    • Das Verfahren befindet sich vor der zweiten Trägerbeteiligung.
    • Es sind noch verschiedene Punkte zu klären.
  • Juli 2023
    • Die Wertstoffstation wird eingeweiht. Das Grundstück der ehemaligen Wertstoffstation wird geräumt.
  • Gemeinderat am 27.06.2023 und OR Wettersbach 11.07.2023
    • Vorstellung des Nahversorgungsberichts 2022 der Stadt Karlsruhe.
      Der Stadtteil Grünwettersbach belegt mit einem Versorgungsgrad von 15,1%
      Platz 25 von 27 Stadtteilen. Es wird auf das Planungsverfahren für einen
      Lebensmittelvollsortimenter hingewiesen.
  • 2023 – 2025 Zahlreiche mündlichen Nachfragen ohne konkrete Ergebnisse.
  • OR Wettersbach 09.12.2025:
    • Interfraktioneller Antrag mit zahlreichen Fragen. Jedoch keine Lösungsvorschläge.