Unsere Stellungnahme zur Sitzung des Ortschaftsrates am 16.06.2026

CDU/FW: Jugendverkehrsschule ermöglichen – Multifunktionsplatz dauerhaft erhalten

Großer Zuhörerandrang herrschte bei der Sitzung des Ortschaftsrates am Dienstag, 16. Juni 2026. Der Bürgersaal in Grünwettersbach war bis auf den letzten Platz besetzt, darunter zahlreiche Vertreterinnen und Vertreter der örtlichen Vereine.

Grund für das große Interesse war vor allem Tagesordnungspunkt 2 „Stationäre Jugendverkehrsschule für die Höhenstadtteile“. Nach der Sitzungsvorlage sollte die neue Jugendverkehrsschule auf dem Außengelände der Heinz-Barth-Schule errichtet werden. Die vorgelegte Planzeichnung bezog dabei auch den heutigen Multifunktionsplatz mit ein.

Zu Beginn stellte Herr Schäfer vom Polizeipräsidium Karlsruhe die Jugendverkehrsschulen und die Radfahrausbildung für Grundschulkinder vor. Diese ist ein verpflichtender Bestandteil der schulischen Verkehrserziehung und umfasst theoretischen Unterricht, praktische Fahrübungen sowie eine abschließende Prüfung. Anhand einer Musterplanung zeigte er auf, dass stationäre Jugendverkehrsschulen flexibel an die örtlichen Gegebenheiten angepasst werden können.

Unsere Fraktion unterstützt ausdrücklich die Einrichtung einer stationären Jugendverkehrsschule an der Heinz-Barth-Schule in Grünwettersbach. Der bestehende Multifunktionsplatz muss davon jedoch unberührt bleiben, um seine Nutzung durch Vereine, Organisationen und Schule dauerhaft sicherzustellen.

Wir erinnern daran, dass als Ausgleich für den durch den Bau der „Seniorenresidenz am Wetterbach“ entfallenen Grünwettersbacher Festplatz im Jahr 2008 an der Heinz-Barth-Schule ein neuer Multifunktionsplatz geschaffen wurde. Dieser dient seitdem den Vereinen aus Grünwettersbach und Palmbach sowie der Schule als Veranstaltungs-, Fest- und Bewegungsfläche. Erst am vergangenen Wochenende fand dort das traditionelle Musikfest des IMV Grünwettersbach statt – eine Veranstaltung, die aus dem örtlichen Kulturleben nicht wegzudenken ist.

Bei den Mitgliedern des Ortschaftsrates und den örtlichen Vereinen stieß es auf deutliche Kritik, dass eine Entscheidung von dieser Tragweite ohne vorherige Gespräche und Abstimmung mit den betroffenen Vereinen sowie den Fraktionen der Ortschaftsräte vorbereitet wurde. In der Diskussion im Ortschaftsrat Wettersbach bestand fraktionsübergreifend Einigkeit darüber, dass der Multifunktionsplatz uneingeschränkt erhalten bleiben muss. Um den dauerhaften Erhalt dieser wichtigen Veranstaltungsfläche sicherzustellen, wurde die ursprüngliche Beschlussvorlage um zusätzliche Beschlusspunkte ergänzt.

Der Ortschaftsrat beschloss mehrheitlich, den Jugendverkehrsschulplatz auf einer geeigneten Fläche des Schulgeländes zu errichten, jedoch nicht am ursprünglich vorgesehenen Standort, und eine räumliche Trennung zum Multifunktionsplatz sicherzustellen. Zudem wurde einstimmig festgelegt, den bestehenden Multifunktionsplatz dauerhaft als Fest- und Veranstaltungsfläche zu erhalten und eine Doppelnutzung als Jugendverkehrsschule auszuschließen. Die ergänzten Beschlüsse können auf unserer Webseite nachgelesen werden. Unterschiedliche Auffassungen gab es hinsichtlich der zusätzlichen Flächenversiegelung, die mit dem Bau der stationären Jugendverkehrsschule verbunden wäre. Offen blieb zudem die Frage, weshalb die Anlage nicht wie ursprünglich vorgesehen im Bereich der Bergleshalle in Stupferich errichtet werden kann.

Der Karlsruher Gemeinderat wird in seiner Sitzung im Juli die Entscheidung treffen, ob die Jugendverkehrsschule in Grünwettersbach angesiedelt werden soll. Wir setzen uns weiterhin dafür ein, dass die einstimmig beschlossenen Forderungen des Ortschaftsrates in die Entscheidung einfließen. Dazu haben wir bereits das Gespräch mit der CDU-Gemeinderatsfraktion gesucht.

(Roland Jourdan)


Vorlage Nr.: 2026/0324 - Stationäre Jugendverkehrsschule für die Höhenstadtteile

Da im Rahmen der Anhörung des Ortschaftsrates aus verwaltungsrechtlichen Gründen keine Änderungsanträge gestellt werden können, konnte unser nachfolgend aufgeführter Antrag in der Sitzung nicht behandelt werden.

Die Fraktionen des Ortschaftsrates haben sich jedoch bereits im Vorfeld der Sitzung auf eine Änderung beziehungsweise Ergänzung der vorliegenden Beschlussvorlage verständigt.

Geänderte Beschlussvorlage, beschlossen in der Sitzung des Ortschaftsrates Wettersbach am 16. Juni 2026:

Beschluss (Wortlaut der Vorlage):

Der Gemeinderat beschließt nach Anhörung der Ortschaftsräte Wettersbach, Stupferich, Hohenwettersbach, Wolfartsweier, Grötzingen und Durlach und Vorberatung im Schulausschuss in einer Grundsatzentscheidung die Einrichtung einer stationären Jugendverkehrsschule auf der Gemarkung Wettersbach, Esslinger Str. 2, 76228 Karlsruhe

Abstimmung über geänderten, bzw. ergänzten Beschlusstext:

Der Ortschaftsrat Wettersbach beantragt die Errichtung einer stationären Jugendverkehrsschule auf der Gemarkung Wettersbach, Esslinger Straße 2, 76228 Karlsruhe, unter folgenden Maßgaben:

  1. Der Jugendverkehrsschulplatz ist auf einer geeigneten Fläche des Schulgeländes zu errichten, jedoch nicht auf der in der Planzeichnung gekennzeichneten Fläche. Eine räumliche Trennung zum Multifunktionsplatz ist sicherzustellen.
    Abstimmung 13 x JA, 3 x NEIN
  2. Der bestehende Multifunktionsplatz ist dauerhaft als Fest- und Veranstaltungsfläche für die Wettersbacher Vereine, die Ortsverwaltung Wettersbach sowie die Heinz-Barth-Schule zu erhalten.
    Abstimmung 16 x JA, einstimmig
  3. Eine Doppelnutzung des Multifunktionsplatz als Jugendverkehrsschule wird ausgeschlossen.
    Abstimmung 16 x JA, einstimmig
  4. Die zu TOP 2 eingebrachten Anträge der Fraktionen sind als vertiefende Informationen dem Protokoll zu diesem Änderungsantrag beizufügen.
    Abstimmung 16 x JA, einstimmig
  5. Die Jugendverkehrsschule soll nur auf einer bereits versiegelten Fläche verwirklicht werden.
    Abstimmung 3 x JA, 5 x NEIN, 8 x ENTHALTUNG
    Abweichend von unserer Auffassung (CDU/FW) wurden die Auswirkungen der zusätzlichen Flächenversiegelung für die stationäre Jugendverkehrsschule unterschiedlich bewertet. Offen blieb dabei die Frage, weshalb die Einrichtung nicht wie ursprünglich vorgesehen an der Bergleshalle in Stupferich realisiert werden kann.

Schulgelände der Heinz-Barth-Schule mit Multifunktionsplatz Wettersbach
Schulgelände der Heinz-Barth-Schule mit Multifunktionsplatz Wettersbach

 


An Ortsverwaltung Wettersbach, Rathaus Grünwettersbach

Karlsruhe, 13.06.2026

Änderungs-/Ergänzungsantrag zu TOP 2 der Ortschaftsratssitzung am 16.06.2026
Stationäre Jugendverkehrsschule für die Höhenstadtteile, Vorlage Nr.: 2026/0324

Sehr geehrte Frau Ortsvorsteherin Tron,
die CDU/Freie Wähler-Fraktion beantragt, diesen Änderungs-/Ergänzungsantrag zu TOP 2 der Ortschaftsratssitzung am 16.06.2026 zu beraten.

Wir schlagen eine alternative Fläche bei der Heinz-Barth-Schule zur Verwirklichung der stationären Jugendverkehrsschule vor. Nach unseren Berechnungen ist die Einrichtung des Jugendverkehrsschulplatzes auf der oberen Ebene des Schulgeländes in verschiedenen Varianten möglich. Die vorgeschlagene Fläche soll durch die für die Verkehrsschulen zuständige Polizeibehörde sowie die zuständigen Fachämter der Stadt Karlsruhe auf ihre Machbarkeit geprüft werden. Bei Machbarkeit soll dort der Jugendverkehrsschulplatz eingerichtet werden.

BegründungSchulgelände Heinz-Barth-Schule Wettersbach

Wir unterstützen ausdrücklich die Einrichtung einer stationären Jugendverkehrsschule bei der Heinz-Barth-Schule Wettersbach. Eine gute Verkehrserziehung und mehr Sicherheit für Kinder im Straßenverkehr sind uns sehr wichtig. Gleichzeitig dürfen jedoch keine Nutzungskonflikte mit dem bestehenden Multifunktionsplatz entstehen.

Als Ausgleich für den durch den Bau der „Seniorenresidenz am Wetterbach“ entfallenen Grünwettersbacher Festplatz wurde im Jahr 2008 an der Heinz-Barth-Schule ein neuer Multifunktionsplatz geschaffen. Dieser dient den Vereinen aus Grünwettersbach und Palmbach sowie der Schule als Veranstaltungs-, Fest- und Bewegungsfläche.

Zur Verwirklichung der Jugendverkehrsschule darf der bestehende Multifunktionsplatz weder aufgegeben noch in seiner Nutzbarkeit eingeschränkt werden. Er muss auch künftig dauerhaft erhalten bleiben, um insbesondere dem großen kulturellen Engagement des IMV Grünwettersbach Rechnung zu tragen und weitere Veranstaltungen zu ermöglichen.

Es muss sichergestellt werden, dass der Platz auch zukünftig uneingeschränkt für Veranstaltungen, Vereinsaktivitäten und als Bewegungsfläche für schulische Zwecke genutzt werden kann. Veränderungen, die zu Nutzungseinschränkungen, zusätzlichen Auflagen oder erheblichem organisatorischem Mehraufwand für Schule, Vereine und Veranstalter führen, sind zu vermeiden.

Die zwischenzeitlich angedachte „Doppelnutzung“ einer Teilfläche des Jugendverkehrsschulplatzes am vorgeschlagenen Standort stufen wir nach der Besichtigung des Aufbaus des Festzeltes und der dazugehörenden Infrastruktur für das an diesem Wochenende stattfindende Musikfest sehr kritisch ein.

Daher soll eine räumliche Trennung der beiden Nutzungen auf den zwei Ebenen des Außengeländes geprüft werden. Dies hätte den Vorteil, dass beide Nutzungen dauerhaft und ohne gegenseitige Beeinträchtigungen möglich wären. Zudem könnten zusätzliche Kosten, Auflagen, Haftungsrisiken sowie organisatorische Mehrbelastungen für Schule, Vereine und das Ehrenamt vermieden werden.

Die obere Platzfläche halten wir für ausreichend, da uns von der Schulleitung signalisiert wurde, dass auf die in die Jahre gekommenen Schulsportanlagen – die Aschenlaufbahn für den Kurzstreckenlauf sowie die Weitsprunganlage – verzichtet werden kann. Die Verwaltungsvorschrift des Landes Baden-Württemberg schreibt vor, dass sich die bauliche Ausgestaltung und Ausstattung von Jugendverkehrsschulplätzen lediglich an den Empfehlungen und Musterplänen orientieren müssen.

Darüber hinaus sehen wir bei einer Verwirklichung der Jugendverkehrsschule auf der oberen Ebene erhebliche Einsparpotenziale bei den Baukosten. Für die von der Stadtverwaltung vorgeschlagene Planung auf der unteren Fläche wären umfangreiche Erdarbeiten erforderlich. Nach unseren Berechnungen müssten auf einer Fläche von rund 2.000 m² bis zu 2,50 Meter Erdreich abgetragen werden. Dies entspricht einem Volumen von etwa 5.000 m³ beziehungsweise rund 300 Lkw-Ladungen.

Aus den genannten Gründen beantragt die CDU/Freie Wähler-Fraktion, den vorgeschlagenen Alternativstandort durch die zuständigen Fachämter und die Polizeibehörde auf seine Umsetzbarkeit prüfen zu lassen. Sollte die Einrichtung des Jugendverkehrsschulplatzes im oberen Außengelände möglich sein, soll der Platz an dieser Stelle errichtet werden.

Sollte der vorgeschlagene Standort nicht umsetzbar sein, sind die Planungsvorschläge erneut dem Ortschaftsrat Wettersbach zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Roland Jourdan, Fraktionsvorsitzender

Multifunktionsplatz Wettersbach mit Festzelt IMV Grünwettersbach 2026

Oben Schul- und Sportgelände der Heinz-Barth-Grundschule, unten Multifunktionsplatz Wettersbach mit Festzelt IMV Grünwettersbach 2026